Hab' ich im Netz gefunden und fand es zum Schmunzeln.
Ist ein Dialog aus einem Forum.
Mir kamen gerade ein paar Gedanken hoch.. ;-)
Seit zwei Jahren schon fahre ich mit meinem Hund Rad - will heißen:
ich fahre und er läuft links neben mir; verbunden durch eine
"gesetzeskonforme" Leine von seinem Geschirr zu meinem Hosengürtel.
Soweit sogut. Die "Hundeverordnung" dürfte damit erfüllt sein.
Aber wie ist es mit der StVO?
Kann ich z.B. mit ihm legal auf der Straße fahren?
STVO §28 Tiere
| (1) Haus- und Stalltiere, die den Verkehr gefährden können, sind von
|der Straße fernzuhalten. Sie sind dort nur zugelassen, wenn sie von
|geeigneten Personen begleitet sind, die ausreichend auf sie einwirken
|können. Es ist verboten, Tiere von Kraftfahrzeugen aus zu führen. Von
|Fahrrädern aus dürfen nur Hunde geführt werden.
Braucht er ein Rücklicht? :-D
an den Hund kannst drantackern was du willst.
Und darf ich mit ihm auf dem Bürgersteig fahren, wenn zu starker
Verkehr herrscht? (Oder muß ich dann schieben?)
Wenn der Bürgersteig kein Radweg ist, musst du natürlich schieben.




